Fragen & Antworten

ModulName

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss der Gaming Versicherung zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.

  • Welche Laufzeit hat die Gaming Versicherung als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Mit der Gaming Versicherung als Zukaufpaket besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Die Gaming Versicherung verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.

  • Wie unterscheiden sich die Vertragsvarianten Expert und professional?

    Die Varianten unterscheiden sich in den Versicherungsummen:
    Expert: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € pro Jahr
    Professional: Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 7.500 € pro Jahr. Zusätzlich abgesichert ist in der Variante Professional: Technischer Fortschritt, Zahlung von bis zu 150 € bei Verschleiß, Schäden bei privatem Transport, unsachgemäße Handhabung (z. B. Fehlbedienung)

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Die Versicherungseistung kann nur in Deutschland erbracht werden.

  • Für welche Geräte gilt der Versicherungsschutz?

    Versichert sind folgende Geräte der Unterhaltungs- und Spieleelektronik:
    - Desktop-PCs
    - Laptops
    - Spielekonsolen
    - Monitore
    - Peripherie-Geräte (z. B. Gamepads, Mäuse, Tastaturen, Headsets, Joysticks, VR-Brillen)

  • Welche Risiken sind in der Gaming-Versicherung abgesichert?

     Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherten Geräte zerstört oder beschädigt werden oder Ihnen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommen.

  • Welche Risiken sind NICHT versichert?

    Nicht versichert sind mobile Geräte wie Handys, Smartphones, Tablets und Smartwatches. Außerdem nicht versicherbar sind Ausstellungsgeräte und reimportierte Geräte sowie Geräte, die älter als 48 Monate ab Neukaufdatum sind

  • Welche Leistungen beinhaltet die Gaming Versicherung?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Gaming-Versicherung. Folgende Leistungen sind Bestandteil der Gaming-Versicherung:
    Versichert sind elektronische GamingGeräte des privaten Gebrauchs, z.B. Desktop-PCs, Laptops, Spielekonsolen, Monitore und Peripherie-Geräte.
    Die Versicherungssumme entspricht dem Wiederbeschaffungswert, maximal jedoch 2.500 € für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional". Je Versicherungsjahr übernehmen wir maximal zwei Versicherungsfälle.
    Telefonische Erstberatung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, maximal 190 € zzgl. USt pro Beratung.

    Zur Sicherheit der Kundendaten bieten wir einen ID-Check via http://oerag.cyber-fuchs4gamer.de/ an. Hierfür erhält der Kunde bei Vertragsabschluss einen individuellen Code, mit dem er einen kostenlosen ID-Check in Anspruch nehmen kann.

  • Wie hoch sind die Versicherungssummen?

    Die Versicherungssumme im Schadenfall beträgt für alle Geräte maximal 2.500€ für die Variante "Expert" und 7.500 € für die Variante "Professional".
    Der Wiederbeschaffungswert für die versicherten Geräte wird wie folgt berechnet:
    Alter des Gerätes (beginnend ab Neukaufdatum) Wiederbeschaffungswert (als %-Angabe vom Neu-Kaufpreis)

    unter 1 Jahr 90 %
    zwischen 1 und 2 Jahren 70 %
    zwischen 2 und 3 Jahren 50 %
    zwischen 3 und 4 Jahren 30 %

    Der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr
    begrenzt.

  • Welche Verpflichtungen hat der Kunde?

    Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
    Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Ein Schadenfall kann online in der S-Vorteilswelt gemeldet werden. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 24 h und 365 Tage im Jahre erreichbar.

ModulName

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen werden Ihnen bei Abschluss des Gebäudeschutzbriefes zur Verfügung gestellt. Zum manuellen Download finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse.

  • Welche Laufzeit hat der Gebäudeschutzbrief und wie ist die Kündigungsfrist?

    Es besteht Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Gebäudeschutzbrief verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte nicht mit einer Frist von 3 Monaten bis Ablauf der 12 Monate gekündigt werden.

  • Wer ist versichert?

    Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Sie erhalten Versicherungsschutz, wenn Sie ein Mehrwert-Zukaufpaket mit dem Versicherungsnehmer des Gruppenversicherungsvertrags zum Gebäudeschutzbrief abgeschlossen haben und damit versicherte Person geworden sind.

    Ferner erhalten die Personen, die mit Ihnen als versicherte Person in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands. Versicherungsort ist der Hauptwohnsitz des Kunden (Mietwohnung, Eigentumswohnung oder Einfamilienhaus)

  • Welche Leistungen beinhaltet der Gebäudeschutzbrief?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Gebäudeschutzbrief.
    Folgende Leistungen sind Bestandteil des Gebäudeschutzbriefes (Auszug): Assistanceleistungen im Notfall: Rohrreinigungsservice, Heizungs-Installateurservice, Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten etc.
    Zudem ist eine telefonische Rechtsberatung sowie unser S-Fundservice (1 Schlüsselanhänger pro Vertrag) inkludiert. Maximal 2 Versicherungsfälle pro Jahr und max. 500 € pro Versicherungsfall werden übernommen. Kosten für eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt werden in in Höhe von max. 190 € zzgl. UST pro Rechtsschutzfall übernommen.

  • Wie kann ich den Schlüsselfundservice nutzen?

    Wenn ein Kunde einen Gebäudeschutzbrief abgeschlossen hat, erhält er automatisch einen Schlüsselanhänger. Dieser enthält eine individuelle Registrierungsnummer, die der Kunde dann zur Registrierung in der S-VW auf der Leistungsseite vornehmen kann. Sollte ein Schlüssel gefunden werden, hat der Finder die Möglichkeite, den Fund auf www.s-fundservice.de zu registrieren. 

  • Welche Risiken sind versichert?

    Wir bieten Ihnen einen Gebäudeschutzbrief mit einer Vielzahl von Service-Diensten für Ihre ständig bewohnte Wohnung oder Ihr Einfamilienhaus (Hauptwohnsitz) an. Damit unterstützen wir Sie in Notfällen. Für die erforderlichen Notreparaturen vermitteln wir die entsprechenden Fachfirmen und übernehmen die Kosten.

  • Was ist nicht versichert?

    Schäden, die in Nebenwohnsitzen, also in nicht ständig bewohnten Objekten entstehen, sind nicht versichert.

  • Welche Verpflichtungen hat der Kunde?

    Es muss dem Versicherer jeder Schadenfall gemeldet werden, sobald der Schaden eingetreten ist und die Möglichkeit zur Meldung besteht.
    Dabei muss der Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informiert werden. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Ein Schadenfall kann telefonisch unter der Rufnummer 0345/ 570295-4914  melden. Diese Nummer ist 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar. Die telefonsiche Rechtsberatung ist unter der Nummer 0345/ 570295-4915 ebenfalls 24 h und 365 Tage im Jahr erreichbar.

Mehrwertportal

  • Ich möchte am Mehrwert-Programm teilnehmen. Was muss ich tun?

    Mit den Daten Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte) können Sie sich jederzeit einfach hier online registrieren.

    Sie haben keine Sparkassen-Card (Debitkarte)? Bitte sprechen Sie Ihren Sparkassen-Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter.

  • Ist meine Teilnahme mit Kosten für mich verbunden?

    Nein, die Teilnahme am Mehrwert-Programm ist kostenfrei.

  • Was passiert mit meinen Kundendaten?

    Die Daten werden an die S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG übertragen, die als Dienstleister für die Sparkasse tätig ist. Sie werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie erhalten ggf. im Auftrag der Sparkasse besondere Angebote zum Mehrwert-Programm. Weiterführende Informationen können Sie den Allgemeinen Teilnahmedingungen (ATB) entnehmen.

  • Gibt es Kündigungsfristen bei der Teilnahme am Mehrwert-Programm?

    Sie können der Nutzung des Kundenportals jederzeit und ohne Angaben von Gründen widersprechen und gegenüber der Sparkasse oder der S-MM mit sofortiger Wirkung kündigen. In diesem Falle ist die Inanspruchnahme von Leistungen, die die Sparkasse ihren Kunden über das Portal zur Verfügung stellt, nicht mehr möglich. Im Falle einer Kündigung ist das im Vorteilsaccount gesammelte Cashback durch Sie vorab einzulösen oder die Auszahlung zu beauftragen. Es erfolgt keine automatische Auszahlung. Die Kündigung hat in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu erfolgen und ist an die Sparkasse oder die S-MM zu richten.

  • Kann mein Ehepartner auch teilnehmen?

    Sofern Ihr Partner/Ihre Partnerin Kontoinhaber oder Mitkontoinhaber eines Girokontos mit Mehrwertleistungen ist, kann er auch an der Vorteilswelt teilnehmen.

S-Cashback Online

  • Gibt es technische Voraussetzungen?

    Ja, in Ihrem Browser müssen Cookies aktiviert sein. Die Funktion ist erforderlich, damit die Online-Shops den Einkauf zuordnen und die Cashback-Gutschriften gewähren können. Cookies sind standardmäßig aktiviert (sofern diese nicht manuell deaktiviert wurden).

  • Wann erscheint mein Cashback-Betrag auf dem Konto?

    Die Auszahlung des Cashbacks erfolgt ab dem ersten vollen Euro des bestätigten Cashbacks und wird auf Ihr Vorteilskonto im Kundenportal gutgeschrieben.

  • Wann wird mir mein Guthaben ausgezahlt?

    Der Cashback-Betrag wird als „vorgemerkt“ im Status angezeigt, sobald der Onlineshop bzw. der Affiliatepartner den Kauf bzw. die rechtmäßige Zahlung bestätigt hat. Einzelne Shops können bis zu 3 bis 5 Monate mit der Bestätigung warten – da zusätzlich zum garantierten Umtauschrecht Einzelvereinbarungen zu Stornierungsmöglichkeiten existieren und die Abrechnungen periodisch vorgenommen werden. Z. B. hat About You eine Widerrufsfrist von 100 Tagen.

  • Trotz Einkauf wurde mir kein Cashback gutgeschrieben – woran kann das liegen?

    Falls Sie Ihren Cashback nicht in der Transaktionsübersicht finden, besteht unter Umständen ein technisches Problem mit der Zuordnung Ihrer Transaktion. Wenn das der Fall ist, warten Sie zunächst ca. 48 Stunden ab, ob es sich nur um eine zeitliche Verzögerung handelt. Sollte auch nach 48 Stunden keine Transaktion vorgemerkt sein, können Sie nach Anmeldung auf Ihrer Vorteilswelt unter „Service“, „Kontakt“ mit der Auswahl des richtigen Formulars „S-Cashback Online“ eine Nachbuchungsanfrage versenden.

  • Warum wird mir ein abweichender Einkaufs- oder Cashback-Betrag ausgewiesen?

    Es kann unter Umständen vorkommen, dass Ihnen ein geringerer Betrag als erwartet gutgeschrieben wird. Ein Grund könnte sein, dass Sie einen Teil der Bestellung retourniert haben. Bitte beachten Sie auch, dass bei Teilstornierungen der Bestellung das komplette Cashback storniert werden kann. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass die Partnershops den Einkaufswert nicht richtig übermitteln. Sollte der Einkaufswert zu gering sein, können Sie uns dies über das Kontaktformular mitteilen und wir kümmern uns um eine Korrektur.

  • Was kann verhindern, dass mein Cashback erfasst wird?

    Es gibt einige Faktoren, die die Zuordnung Ihrer Daten erschweren bzw. unmöglich machen können. Daher möchten wir Ihnen folgende Empfehlungen für den Einkauf geben:
    1.     Ihr Browser muss Cookies (insbesondere sogenannte „Drittanbieter“ oder „3rd-Party“-Cookies) akzeptieren und JavaScript sollte aktiviert sein. Lesen Sie dazu bei Bedarf die Hilfe Ihres Browsers.
    2.     Deaktivieren Sie eventuelle Ad-Blocker oder Pop-up-Blocker. Auch Kindersicherungsprogramme können die Erfassung des Cashbacks stören.
    3.     Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Kundenportal an und rufen Sie von dort aus den Shop Ihrer Wahl auf.
    4.     Öffnen Sie nun keine weiteren Tabs oder Fenster mehr und klicken Sie auch nichts in anderen Tabs oder Fenstern an. Rufen Sie von nun an bitte insbesondere keine Preisvergleiche oder Gutscheinseiten mehr auf.
    5.     Bitte führen Sie Ihren Kaufprozess in einem Durchgang und ohne Unterbrechungen durch. Grundbedingung für eine richtige Zuweisung ist, dass Sie sich über eine berechtigte Sparkasse zu unserem Partnershop klicken – falls Sie direkt auf die Partnerseite gehen oder die Bestellung telefonisch beim Partner aufgeben, können wir Ihre Daten nicht zuordnen und Sie erhalten keine Gutschrift. Daher ist es wichtig, dass Sie sich zuerst bei uns einloggen und dann auf die Seite des Partnershops gehen.

  • Was sind Cookies und warum sind diese wichtig?

    Cookies sind kleine Textdateien, die in Ihrem Browser gespeichert werden. Es wird lediglich eine eindeutige Kennung darin gespeichert, die die Transaktionen Ihres Kontos zuordnet. Diese Kennung ist für den Partnershop nicht verwertbar. Persönliche Informationen werden auf keinen Fall darin gespeichert. Für die Erfassung des Einkaufs für das Cashback ist das Cookie allerdings sehr wichtig, da nur so der Partnershop zuordnen kann, über welche Webseite der Einkauf vermittelt wurde und daher das Cashback gezahlt werden muss.

Prämienshop

  • Was bietet der Prämienshop?

    Lösen Sie Ihre gesammelten Rückvergütungen z. B. aus Reise- oder Ticketbuchungen sowie Ihr gesammeltes Cashback im Prämienshop des Kundenportals ein.

  • Was kostet die Zusendung der Prämie?

    Die Zusendung der Prämie erfolgt für Sie ohne Kosten, frei Haus. Die Prämien werden ausschließlich an Lieferadressen in Deutschland versandt.

S-Cashback Regional

  • Kann ich die S-Cashback App auch verwenden, wenn ich der Datennutzung widerspreche?

    Eine Nutzung der S-Cashback App ist auch dann möglich, wenn der Datennutzung widersprochen wird. Personalisierte Inhalte, wie z.B. ausgewählte Vorteile der S-Cashback App, persönlich zugeschnittene Produktinteressen, Coupons und persönliche Nutzungserfahrungen können ohne Zustimmung nicht dargestellt werden.

  • Kann die S-Cashback App auf mehreren Geräten genutzt werden?

    Ja. Alle Funktionen der S-Cashback App können auf mehreren Smartphones mit iOS (ab iOS 11) oder Android (ab Android 6) dargestellt werden. Dazu einfach die S-Cashback App auf die gewünschten Endgeräte herunterladen und mit den persönlichen S-Cashback-Zugangsdaten anmelden. Zur Verfügung stehende Updates erfolgen, wenn in den Einstellungen Ihres Endgerätes voreingestellt, automatisch beim Öffnen der bestehenden S-Cashback App bzw. wird Ihnen im App Store (Apple/Google Play Store) angezeigt.

  • Wie aktiviere ich die Coupons?

    Diese finden Sie unter „Coupons“ in der App. Einfach eCoupon vor dem Einkauf per Klick auf „Jetzt aktivieren“ aktivieren, dieser steht für den nächsten Einkauf zum Einsatz bereit. Achten Sie auf die Laufzeit des Coupons. Extra-Cashback wird nur im bestimmten Aktionszeitraum gutgeschrieben.

  • Mir fehlt eine Cashback Gutschrift. Was kann ich tun?

    Sollte Ihnen in Ihrem Vorteilskonto eine fehlende Cashback Gutschrift auffallen, setzen Sie Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns in Verbindung. Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende Cashback Gutschrift ist bis max. 30 Tage nach Kaufdatum möglich!

  • Ihre Anmeldung oder Registrierung funktioniert nicht – wir helfen Ihnen!

    Um S-Cashback nutzen zu können, registrieren Sie sich einmalig über das Sparkassen-Kundenportal oder direkt über die S-Cashback-App. Sie registrieren sich einmalig mit folgenden Daten:

    •             IBAN
    •             Nummer der Sparkassen-Karte (ist auf der Rückseite der Karte zu finden)
    •             Geburtsdatum
    •             E-Mail-Adresse
    •             Passwort  

    Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Mit Bestätigung des Aktivierungslinks wird die Registrierung abgeschlossen. Eine Teilnahme an S-Cashback ist nur möglich, wenn Ihre Sparkasse an S-Cashback teilnimmt und Sie zur Teilnahme berechtigt sind.

  • Sind meine Daten sicher?

    Die Daten der Kunden sind sicher und durch modernste Sicherungsmaßnahmen auch vor unberechtigten Zugriffen Dritter geschützt.

  • Wie funktioniert das S-Cashback Programm?

    Bei unseren Cashback Partnern erhalten Sie automatisch Cashback, indem Sie mit Ihrer Sparkassen-Karte (Debitkarte) oder Ihrer Sparkassen-Kreditkarte zahlen. Durch den Einsatz von Aktions-Coupons können Sie das Cashback sogar noch vervielfachen. Beim Onlineshopping nutzen Sie den Link zum entsprechenden Shop und kaufen bei einem von über 1.000 Onlineshops ein.

  • Wie erkenne ich, bei welchem Partner ich S-Cashback Regional erhalte?

     Sie erhalten S-Cashback Regional bei jedem Einkauf aller an S-Cashback teilnehmenden Händler. Die Teilnahme erkennen Sie an einem Tür- oder/und Kassenaufkleber, im Sparkassen-Kundenportal sowie in der S-Cashback App.

  • Wie viel Cashback erhalte ich?

     Ihr Geld-zurück-Vorteil (Cashback) variiert je nach Händler und Branche. Wie viel Cashback Sie bei unseren Partnern erhalten, können Sie im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback App einsehen.

  • Kann ich nachsehen, wie viel Cashback ich durch meinen Einkauf erhalten werde?

    Ihre S-Cashback-Umsätze und weitere Informationen finden Sie in Ihrem Vorteilskonto, im Sparkassen-Kundenportal oder in der S-Cashback-App.

  • Erhalte ich auch bei Sonderaktionen oder Schlussverkauf Cashback?

    Sofern der Händler dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, erhalten Sie immer Cashback, auch bei besonderen Aktionen.

  • Ab welchem Alter kann ich am S-Cashback-Programm teilnehmen?

    Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um am S-Cashback-Programm teilnehmen zu können. Neben dem Alter müssen Sie eine Bankverbindung bei einer Sparkasse haben und Ihr Wohnsitz muss zudem in Deutschland liegen.

S-Ticketservice

  • Wie buche ich Tickets?

    Buchen Sie ganz einfach online in der Rubrik S-Ticketservice hier im Portal.

  • Was beinhaltet der S-Ticketservice?

    Diese Leistung umfasst die Buchung von Tickets für nationale Konzerte, Comedy-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Musicals und Shows, bei unserem Partner CTS Eventim AG & Co. KGaA .

  • Wie funktioniert das mit der Rückvergütung?

    Sie erhalten eine Ticket-Rückvergütung innerhalb von 28 Tagen nach der Buchung auf Ihrem Vorteilskonto in der S-Vorteilswelt gutgeschrieben. Der Betrag wird zunächst als "vorgemerkt" angezeigt. 28 Tage nach erfolgter Veranstaltung können Sie dann über den Betrag verfügen. Wird die Buchung storniert, kann auf die Stornogebühren keine Rückvergütung gewährt werden. Bereits rabattierte Vorteilstickets sind von der Rückvergütung ausgeschlossen.

  • Welchen Vorteil habe ich beim S-Ticketservice?

    Wenn Ihre Tickets über CTS Eventim verfügbar sind, werden diese versandkostenfrei (Standardversand) nach Hause geliefert. Sie sparen damit bis zu 7,50 Euro pro Buchung.

  • Wo bekomme ich Informationen zum aktuellen Status meiner CTS Eventim Bestellung?

    Informationen zum aktuellen Status Ihrer Bestellung können Sie direkt in der CTS Eventim Buchungsstrecke unter "Aktuelle Infos" zu Terminverlegungen und -absagen oder Help Center / FAQ finden. 

S-Reisewelt

  • Wann erhalte ich meine Rückvergütung?

    Die Rückvergütung von Reisen erfolgt nach ca. 6-8 Wochen nach Reiseantritt und wird Ihrem Vorteilsaccount in der S-Vorteilswelt im Online-Banking gutgeschrieben. Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie jederzeit über den Status über "Umsätze" in der S-Vorteilswelt entnehmen.

  • Welche Reisen kann ich buchen?

    Über unsere Reisewelt erhalten Sie ein breit gefächertes Portfolio von über 200 Veranstaltern für Pauschalreisen, Last Minute, Kreuzfahrten, Flüge, Hotels, Mietwagen etc.

  • Wer ist der Reiseveranstalter für die S-Reisewelt?

    Für die Buchung einer Reise werden Sie zu dem Reiseservice der S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG weitergeleitet. Der Reisevermittler (hier: S-MM) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter ausschließlich zur Vermittlung an und erbringt somit eine Vermittlungstätigkeit. Für den Vermittlungsvertrag gelten ausschließlich die aufgeführten AGB. Die S-MM arbeitet mit rund 200 Reiseveranstaltern, jener für den sich der Reisende im Rahmen seiner Buchung entscheidet, zusammen. Für den vom Reisevermittler vermittelten (Reise-) vertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger sind allein die AGB des jeweiligen Reiseveranstalters maßgeblich.   

S-Mobilgeräteschutz

  • Können registrierte Geräte ausgetauscht werden?

    Wenn zum Beispiel der Versicherungsschutz aufgrund des maximalen Gerätealters erlischt, dann kann an dessen Stelle ein neues mobiles Endgerät registriert werden. Auch ein zwischenzeitlicher Wechsel von versicherten Mobilgeräten ist jederzeit hier im Kundenportal möglich.

  • Was muss ich als Kaufdatum eingeben?

    Herstellungsdatum und Kaufdatum können auseinanderliegen. Für den S-Mobilgeräteschutz ist das Kaufdatum bzw. Zustelldatum des neuen Gerätes maßgeblich.

  • Was muss ich im Schadensfall tun?

    Bei einem Schaden oder Diebstahl ist als erstes der Schaden unverzüglich (möglichst taggleich oder am Folgetag) online hier im Kundenportal (unter „S-Mobilgeräteschutz“) zu melden. Für eine Schadensregulierung wird der Original Kaufbeleg des Gerätes benötigt. Im Diebstahlfall benötigen wir zusätzlich eine polizeiliche Anzeige sowie einen Nachweis über die Sperrung der SIM-Karte. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung für Ihre Schadens- oder Diebstahlmeldung, inklusive Ihrer Schadensnummer und eine Information, ob der Schaden reguliert wird. Im Anschluss erhalten Sie dann ein Freeway-Ticket an Ihre E-Mail-Adresse. Mit diesem Freeway-Ticket können Sie Ihr Gerät kostenfrei dem Reparatur-Center zusenden.

  • Was ist, wenn ich keinen Original-Kaufbeleg habe?

    Der Original-Kaufbeleg wird benötigt, um das Alter des Gerätes festzustellen und dient auch als Nachweis, dass sich das Gerät in Ihrem Eigentum befindet. Sollten Sie keinen Original-Kaufbeleg vorliegen haben, zum Beispiel weil Ihnen das Gerät geschenkt wurde oder das Gerät Bestandteil eines Telefontarifes war, ist der schlüssige Nachweis zu führen, dass Ihnen das Gerät gehört. Dies ist bspw. möglich über einen Kontoauszug der Bank, über eine Kreditkartenabrechnung, eine Kaufbestätigung des Händlers bzw. Verkäufers, Kaufbestätigung der Plattform (z. B. Ebay) oder auch über den Gerätekarton mit IMEI Nummer.

  • Was ist bei der Meldung eines Diebstahls zu beachten?

    Im Falle eines Diebstahls, Einbruchdiebstahls, Raubes oder Plünderung wenden Sie sich am besten direkt an eine Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Die detaillierte Schadensschilderung (mit Informationen zu Meldedatum, gestohlenem Gerät mit Hersteller, Typ, und IMEI-bzw. Serien-Nummer, Tatort, Tatzeit und Tathergang, falls bekannt) übermitteln Sie auf Verlangen der Schadensfall-Hotline. Fügen Sie hierzu eine Kopie der Anzeige bei der Polizei und das Aktenzeichen bei.

  • In welcher Art erfolgt die Regulierung des Schadensfalles?

    Nach Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherer berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder zu ersetzen. Der Ersatz ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache gleicher Art und Güte, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss.

  • Was geschieht, wenn es das versicherte Modell nicht mehr gibt?

    Ist eine Reparatur (zum Beispiel bei Zufallsschäden) oder der Austausch (zum Beispiel bei Diebstahl) des registrierten Gerätes nicht mehr möglich, da dieses bzw. Ersatzteile nicht mehr zu beschaffen sind, wird bei der Regulierung auf das nächst höhere Modell bzw. das nächst aktuellere Modell übergegangen. Hierbei kann es eventuell zu einer Zuzahlung Ihrerseits kommen, soweit eine Preisdifferenz zum alten Modell besteht. Diese Vorgehensweise wird im Regulierungsfall mit Ihnen besprochen.

  • Wie hoch sind die Selbstbehalte?

    Pro Versicherungsfall ist ein Selbstbehalt in Höhe von 50,00 Euro im Falle der Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache und in Höhe von 100,00 Euro im Falle des Abhandenkommens der versicherten Sache durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung vereinbart.

  • Wie wird der Selbstbehalt in Abzug gebracht?

    Die reparierte Sache bzw. das Austauschgerät wird Ihnen per Lieferservice zugestellt. Der Selbstbehalt ist bei Übergabe zu leisten.

  • Gibt es eine Höchstleistung je Schadensfall?

    Der Wert der Versicherungsleistung ist pro Versicherungsfall auf den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadenseintritts, abzüglich des jeweiligen Selbstbehaltes, begrenzt. Er beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 1.000,00 Euro.

  • Können auch Geräte teurer als 1.000 Euro versichert werden?

    Dies ist möglich. In diesem Falle wird bis 1.000,00 Euro reguliert. Darüber hinaus wird die Differenz von Ihnen übernommen.

  • Können beliebig viele Schadensfälle gemeldet werden?

    Nein, der Versicherungsschutz ist für alle versicherten Sachen insgesamt auf zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr begrenzt.

  • Für welche Fälle besteht kein Versicherungsschutz?

    Die genauen Ausschlüsse sind dem § 10 der Versicherungsbedingungen zum S-Mobilgeräteschutz zu entnehmen. Beispielsweise zählen der Verlust von Zubehörteilen, Schäden an Verschleißteilen, Leitungswasserschäden, Softwarefehler, Abnutzungsschäden durch normale Be- oder Abnutzung, wie Verkratzen und Verbeulen oder auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden zu den nicht versicherten Schäden.

  • Wann sind Diebstahlschäden ausgeschlossen?

    Die versicherte Sache darf nicht am Arbeitsplatz, in der Schule oder in einem öffentlichen Gebäude zurückgelassen werden, ohne dass sie ordnungsgemäß in einem Behältnis oder in einem anderen Stauraum eingeschlossen wird, zu dem nur der Eigentümer der versicherten Sache Zugang hat.

  • Welche Geräte können versichert werden?

    Der Versicherungsschutz gilt nur für mobile Endgeräte, wie z. B. Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet, Notebook.

  • Wo finde ich die IMEI-Nummer?

    Die IMEI-Nummer ist durch eine einfache Eingabe der Kombination: *#06# über das Tastenfeld der Telefontastatur zu ermitteln. Nach Eingabe der Kombination wird die IMEI im Display angezeigt.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Versicherungsleistung kann aber nur in Deutschland erbracht werden. Sollten Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles außerhalb Deutschlands befinden, wird die Versicherungsleistung nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland erbracht.

  • Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

    Damit der Versicherungsschutz aktiv wird, ist das entsprechende mobile Endgerät im persönlichen Bereich hier im Kundenportal zu erfassen. Der Versicherungsschutz für eine versicherte Sache beginnt dann einen Monat nach der Registrierung (Wartezeit).

  • Wie alt darf ein Gerät bei Registrierung sein?

    Das maximale Gerätealter beträgt drei Jahre. Sobald eine versicherte Sache älter als drei Jahre ist, erlöschen die Registrierung und damit der Versicherungsschutz für diese versicherte Sache automatisch. Sie erhalten rechtzeitig zum Ablauf eine E-Mail, in welcher Sie auf das Erlöschen des Versicherungsschutzes hingewiesen werden.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird (auch Zufallsschäden) oder durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung abhandenkommt.

Ticketschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben weltweit Versicherungsschutz, soweit die Ansprüche im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in der Schweiz und nach dem Recht des jeweiligen Staates geltend gemacht werden.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Ticketschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Ticketschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Ticketschutz (Auszug): Erstattung: Online- und Print-Tickets werden bis zu 250 Euro je Ticket erstattet. Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt und keine angemessene Ersatzleistung angeboten, werden die Tickets vollständig erstattet.Weltweiter Schutz Erstattungsfähig sind Tickets für Veranstaltungen im In- und Ausland. Alle Ticketkäufe, die auf den Namen des Kontoinhabers gebucht werden, sind versichert.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Können Sie eine Veranstaltung aus unverschuldeten Gründen nicht besuchen, greift der Ticketschutz Ihrer Sparkasse.

  • Was ist nicht versichert?

    Wenn Sie eine Veranstaltung aus von Ihnen verschuldeten Gründen nicht besuchen, gilt der Ticketschutz nicht.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik „Ticketschutz" aus.

  • Welche Laufzeit hat der Ticketschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Haben Sie den Ticketschutz als Zukaufpaket abgeschlossen, haben Sie Versicherungsschutz für 12 Monate. Der Ticketschutz verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollten Sie nicht mit einer Vorlaufzeit von 1 Monat bis Ablauf der 12 Monate kündigen.

Mietwagenschutz

  • Wie erhalte ich die Versicherungsbedingungen?

    Die jeweils aktuell gültigen Versicherungsbedingungen stehen in der S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse zum Download bereit.

  • Wo gilt der Versicherungsschutz?

    Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Mittelmeeranrainerstaaten, den USA und Kanada.

  • Welche Leistungen beinhaltet der Mietwagenschutz?

    Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum Mietwagenschutz. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Mietwagenschutz (Auszug): Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Die Versicherungsleistung beträgt maximal 2.500 Euro pro versicherungsfall.

  • Welche Risiken sind versichert?

    Versichert ist der mietvertraglich vereinbarte Selbstbehalt bei Schäden am gemieteten Personenkraftwagen, die während der vereinbarten Mietdauer (max. 60 Tage pro Jahr) entstehen, sofern Sie nach den Bestimmungen des Mietvertrages für den Schaden verantwortlich sind. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung gemieteter PKWs durch Unfall im öffentlichen Straßenverkehr, Diebstahl oder Vandalismus. Erstattet wird der vertraglich geschuldete und in Rechnung gestellte Selbstbehalt bis zur maximal vereinbarten Summe.

  • Was ist nicht versichert?

    Nicht versichert sind: Wohnmobile über 4t, Krafträder mit einem Hubraum von weniger als 50ccm, Luft- und Wasserfahrzeuge jeglicher Art, Car-Sharing Fahrzeuge.
    Ferner Schäden, die von der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeugvermieters nicht gedeckt sind, Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeuges,
    Schäden durch Elementarereignisse sowie Schäden, die durch ein nicht beherrschbares und unabwendbares Ereignis eingetreten sind.

  • Welche Verpflichtungen habe ich?

    Sie müssen dem Versicherer jeden Schadenfall melden, sobald der Schaden eingetreten ist und Sie die Möglichkeit zur Meldung haben. Sie müssen den Versicherer im Schadenfall vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren. Weisungen des Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie sind verpflichtet, den Versicherer bei der Durchsetzung der Ansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und hierfür alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

  • Wie kann ich einen Schadenfall melden?

    Einen Schadenfall können Sie online über die S-Vorteilswelt Ihrer Sparkasse melden. Dazu melden Sie sich einfach mit Ihren Zugangsdaten an und füllen das digitale Schadenformular in der Rubrik Mietwagenschutz aus.

  • Welche Laufzeit hat der Mietwagenschutz als Zukaufoption und wie ist die Kündigungsfrist?

    Den Mietwagenschutz schließen Sie für eine bestimmte Anzahl an Tagen (längstens für 60 Tage pro Vertrag) ab. Danach besteht kein Versicherungsschutz mehr. Es bedarf Iherseits keiner Kündigung.

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